Der Marder ist in der Falle – was tun?
Haben Sie den Marder gefangen, stellt sich die Frage, was sie nun mit dem Tier machen. Zunächst sind Steinmarder in Deutschland nicht bedroht. Sie unterliegen aber dem Jagdrecht. Das bedeutet, dass sie nur mit einem Jagdschein und nur außerhalb der Schonzeit getötet werden dürfen. Dazu kommt, dass die Jagd in sogenanntem befriedetem Besitz (Haus, Hof, Garten) verboten ist. Auf Antrag kann dieses Verbot aber (außerhalb der Schonzeit) außer Kraft gesetzt werden. Das bedeutet zwar, das Sie den Marder mit einer Lebendfalle fangen dürfen allerdings dürfen Sie den Marder nicht töten. Gift auslegen und Totschlagfallen sind daher verboten. Ein Verstoß wird mit bis zu 10.000€ geahndet (je Verstoß). Alternativ können Sie die Genehmigung bekommen, einem Jäger diesen Auftrag zu geben, dies ist dann der Fall, wenn Sie nicht die nötige Sachkenntnis nachweisen können.
Hinweis
Marder darf in der Regel nicht getötet werden. Verstöße werden mit hohen Geldstrafen geahndet.Marder lebt nicht mehr?
Wenn die Falle ordnungsgemäß aufgestellt wurde und dies mit Genehmigung, kann es dennoch passieren, dass das Tier verstirbt. Sei es, weil es einen Schock erleidet oder auch weil es sich verletzt. In diesem Fall muss der zuständige Jäger, das ist in diesem Fall der, der die Falle aufgestellt hat oder der in dessen Revier sie sich befinden, benachrichtigt werden. Haben Sie nicht vorsätzlich gehandelt, haben Sie keine Konsequenzen zu befürchten. Nur wenn Sie den Marder vorsätzlich haben verhungern lassen oder den Kadaver einfach wegwerfen, machen Sie sich strafbar.
Marder in der Falle lassen?
Sie sollten den Marder in jedem Fall in der Falle lassen. Bei Versuchen die Tiere in einen anderen Käfig umzusetzen, entwischen die schnellen Räuber oftmals. Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin zur Abholung oder Übergabe mit dem Jäger, der das Tier aussetzen wird. Meist wird das Tier dann direkt in der Falle in sein neues Revier gebracht und dort erst ausgesetzt. Solange der Marder in der Falle ist, muss diese geschützt stehen. Außerdem sollte dem Tier, wenn dies möglich ist, etwas Wasser angeboten werden. Dies aber bitte nur, wenn Sie dafür nicht riskieren müssen, dass der Marder Sie beißt.
Den Marder aussetzen und umsiedeln – doch wohin?
Das Revier eines Marders ist mindestens 10 Hektar groß, meist aber deutlich größer, bis zu 240 Hektar. Marder sind reviertreu und können weite Strecken zurücklegen. Der Ort an dem der Marder ausgesetzt wird, sollte daher mindestens 60 Kilometer von dem Ort, wo er gefangen wurde, entfernt liegen. So wird relativ sicher verhindert, dass der Marder zurückkommt.
Beim Aussetzen achten Jäger zudem darauf, dass der Marder nicht in einer menschlichen Siedlung ausgesetzt wird. Meist wird das Tier tagsüber ausgesetzt, da die Tiere morgens in der Falle entdeckt werden und so schnell wie möglich wieder freigelassen werden sollen. Wird der Marder abends entdeckt, sollte er aber noch in der Nacht ausgesetzt werden, da dies dem natürlichen Rhythmus der Tiere entspricht.