Wann sind Marder aktiv? Schon- und Jagdzeiten erklärt
Grundsätzlich sind Steinmarder das ganze Jahr über aktiv. Sie halten keinen Winterschlaf. So sind die Tiere das ganze Jahr über aktive Jäger und können auch ganzjährig eine Gefahr für Autos darstellen. Aber auch Marder haben über das Jahr verteilt einen Rhythmus, beziehungsweise Aktivitäten, die bestimmten Jahreszeiten zuzuordnen sind.
Wann besonders aktiv? Der Jahresrhythmus des Marders
Marderweibchen bekommen ihre Jungen Anfang März bis Anfang April und versorgen diese etwa sechs Monate, bis die Jungtiere selbstständig sind. Die eigentliche Tragezeit dauert einen Monat, allerdings findet die Paarung bereits im späten Sommer statt. Meist Paaren sich Steinmarder zwischen Ende Juli und Anfang September. Haben Weibchen aber keine Jungtiere, sind sie meist schon ab Ende Juni paarungsbereit. Durch eine Verzögerung der Entwicklung der befruchteten Eizelle, kommt es zur sogenannten Keimruhe. Die eigentliche Entwicklung beginnt gut einen Monat vor der Geburt. So wird sichergestellt, dass die Jungtiere zu einem Zeitpunkt geboren werden, in dem das Muttertier ausreichend Nahrung findet und genügend Milch produzieren kann.
Paarungszeit bedeutet besondere Vorsicht!
Insbesondere die männlichen Tiere richten in dieser Zeit große Schäden an Fahrzeugen an, an denen sie einen männlichen Artgenossen wittern. Das ist auch der Grund dafür, dass Schäden an Autos in dieser Zeit besonders häufig und größer ausfallen.
Auch die Jagdaktivitäten des Marders richten sich nach den Jahreszeiten und dem Beuteangebot. Im Frühjahr rauben Steinmarder gerne Nester von Vögeln aus und klauen die Eier oder auch die Jungtiere. Im Herbst dagegen werden auch Beeren und Früchte gefressen. Im Winter ist das Nahrungsangebot am schmalsten, sodass die Tiere gerade in dieser Zeit vermehrt auf Aas zurückgreifen müssen. Aber auch Mülltonnen sind im Winter besonders attraktiv und werden gerne von Mardern ausgeräumt.
Jagd- und Schonzeiten
Steinmarder unterliegen wie alle Marderarten in Deutschland dem Jagdrecht. Das bedeutet, dass es verschiedene Vorschriften gibt, ob und wie ein Marder gejagt werden darf. Für Privatpersonen bedeutet dies, dass ohne entsprechende Sachkunde ein Marder nicht eigenmächtig gejagt werden darf. Aber auch sachkundige Personen wie Jäger haben sich an verschiedene Vorschriften zu halten.
Eine der Vorschriften betrifft die Jagd- und Schonzeit. Jagdzeit bedeutete, dass die Tiere in dieser Zeit gejagt werden dürfen. In der Schonzeit dürfen die Tiere nicht gejagt werden. Das bedeutet nicht nur, dass die Tiere nicht getötet werden dürfen, sondern auch, dass das Einfangen der Tiere in der Zeit verboten ist. Durch die Schonzeit wird sichergestellt, dass die Jungtiere nicht von ihrer Mutter getrennt werden und diese die Jungtiere in Ruhe aufziehen kann. In der Jagdsaison sind die Jungen schon selbstständig und es besteht keine Gefahr, dass diese ohne das Muttertier verhungern, sodass eine Jagd auch mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist.
Unterschiede nach Bundesland
Die Schon- und Jagdzeit ist von den Bundesländern abhängig, in denen der jeweilige Marder lebt. Die Jagdzeit von Steinmardern ist in den meisten Bundesländern ist die Jagdzeit von 16.10 bis zum 28.02. Die Schonzeit ist dann entsprechend vom 01.03-15.10.
- In Bremen startet die Jagdsaison etwas später, nämlich am 01.11. und endet bereits am 31.01.
- In Brandenburg dagegen startet die Jagdsaison bereits am 01. September und geht bis zum 28. Februar.
- Noch früher beginnt die Jagdsaison in Rheinland-Pfalz. Hier dürfen Steinmarder bereits ab dem 01.08. gejagt werden, die Jagdsaison endet auch hier am 28.02.
Das einzige Bundesland in dem Steinmarder nicht gejagt werden dürfen ist Mecklenburg-Vorpommern. Hier gilt eine ganzjährige Schonzeit. Dies hängt damit zusammen, dass der Steinmarderbestand in Mecklenburg-Vorpommern sehr gering ist und die Tiere daher besonders geschützt werden. Sollte der Bestand in anderen Bundesländern deutlich zurückgehen, so wird dort auch eine ganzjährige Schonzeit wieder wahrscheinlich.